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Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen


Allgemeine Informationen

  • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
  • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
     

Voraussetzungen

Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.


Verfahrensablauf

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.


Weitere Informationen

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

05.08.2025

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