Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
Allgemeine Informationen
- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
- Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
Weitere Informationen
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
















































