Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen und Baumaßnahmen beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer Arbeiten planen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen und abstimmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Dafür erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
In der Anordnung wird festgelegt:
- wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
- wie Sie den Verkehr einschränken, umleiten oder regeln müssen,
- ob und wie Sie gesperrte Straßen und Umleitungen kennzeichnen müssen.
Die Anordnung ist verbindlich. Sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Maßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls Ampelanlagen einzurichten.
Voraussetzungen
- Sie planen ein Bauvorhaben, das den Straßenverkehr beeinflusst.
Erforderliche Unterlagen
- Verkehrszeichenplan
Fristen
Sie müssen die Anordnung einholen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fachlich freigegeben am
09.12.2025Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Straßenverkehrsangelegenheiten, Friedhofsverwaltung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
















































