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Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

02.04.2026

Zuständige Stelle

Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Gebühr

Gebühr
130 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))

Gebühr
65 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)


Allgemeine Informationen

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.

Dies gilt für folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.


Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung

Zuständige Stelle(n)

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