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Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden


Allgemeine Informationen

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.

 

Dies betrifft folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

 

Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.


Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung
  • bestandene theoretische Prüfung
  • abgeschlossene praktische Flugausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag 
  • Nachweis der Flugausbildung
  • Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule

Zuständige Stelle

Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

29.10.2025

Zuständige Stelle(n)

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