Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln
Allgemeine Informationen
Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.
Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.
Zu den Daten gehören:
- Name und Anschrift des Preismelders
-
eine Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Verfahrensablauf
Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.
Wenn Sie die Daten online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 3 Satz 2 Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung -MTSKraftV)
- § 47 k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fachlich freigegeben am
25.02.2026Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt
















































