Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor nach KWG, ZAG, VAG, KMAG, KrZwMG oder KAGB prüfen lassen
Allgemeine Informationen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können bei der Bafin feststellen lassen, dass Ihr Geschäft erlaubnispflichtig ist.
Die Erlaubnispflicht gilt für die meisten Geschäfte im Finanzsektor. Sie dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Bundesanstalt entscheidet auf Antrag, dass ein Unternehmen den Aufsichtsvorschriften unterliegt.
Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland:
- Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen.
- Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
- Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft.
- Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen.
- Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) reguliert die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten.
- Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) reguliert den Zweitmarkt für notleidende Kredite.
Voraussetzungen
- Sie möchten ein neues Geschäftsmodell im Finanzsektor auf den Markt bringen.
- Es lässt sich auf Grundlage des einschlägigen Aufsichtsgesetzes nicht eindeutig klären, dass Ihr Geschäftsmodell der Erlaubnispflicht nach den Aufsichtsgesetzen unterliegt.
- Sie möchten eine Feststellung, dass Ihr Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist.
Erforderliche Unterlagen
- detaillierte Beschreibung des Geschäftsvorhabens
- Vertragsentwürfe sowie gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
- Werbematerialien
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Mitteilung mit folgenden Angaben:
- Art und Form des Geschäftsmodells
- Geschäftsadresse des Unternehmens
- Name und Anschrift der oder des Anfragenden
- Beziehung der oder des Anfragenden zum Unternehmen
Gebühren (Kosten)
Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch den Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist unter anderem davon abhängig, ob der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) alle relevanten Informationen vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht stellen Sie formlos schriftlich oder per E-Mail.
- Senden Sie Ihren formlosen Antrag per Post oder E-Mail an die Bafin.
- Sie erhalten eine E-Mail, ein Schreiben oder den Bescheid mit der Beurteilung der Erlaubnispflicht.
Für Anfragen, die Fintech-Geschäftsmodelle betreffen, können Sie auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der Bafin nutzen.
Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
- § 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 5 Absatz 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- § 4 Absatz 9 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
- § 3 Absatz 3 Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG)
- § 4 Kreditwesengesetz (KWG)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
07.05.2026Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift
Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift
Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main
(allgemein)
(mit qualifizierter elektronischer Signatur)
(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF)
















































