Auskünfte im Telekommunikationsbereich auf Verlangen der Bundesnetzagentur übermitteln
Allgemeine Informationen
Die Bundesnetzagentur erhebt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Daten von Unternehmen aus dem Telekommunikationsbereich über das TK-Meldeportal. Sie finden dort die auszufüllenden Fragebogen sowie Fristen zur Dateneinreichung. Sie können die Fragebogen online ausfüllen oder herunter- und später in das Portal hochladen.
Voraussetzungen
- Sie sind ein Unternehmen aus dem Telekommunikationsbereich.
- Sie haben von der Bundesnetzagentur eine Aufforderung zur Registrierung im TKMeldeportal mit Initialpasswort sowie eine Aufforderung zur erstmaligen Datenlieferung über das TK-Meldeportal per Postzustellungsurkunde erhalten.
- Sie sind von der Bundesnetzagentur zur weiteren Datenübermittlung über das TK-Meldeportal aufgefordert worden.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Fragebogen
- gegebenenfalls geschwärzte Fassungen und Zusatzerläuterungen
- gegebenenfalls Nachweis über zugehörige Unternehmen und Vollmachten
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen die Fragebogen fristgerecht einreichen. Die gesetzte Frist unterscheidet sich von Erhebung zu Erhebung.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Daten nach schriftlicher Aufforderung durch die Bundesnetzagentur über das TK-Meldeportal melden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich bei erstmaliger Nutzung mit den Zugangsdaten ein, die Ihnen die Bundesnetzagentur übermittelt hat. Wenn Sie das TKMeldeportal erneut nutzen, verwenden Sie die Ihnen bereits bekannten Zugangsdaten.
- Ändern Sie gegebenenfalls das Passwort und aktivieren Sie optional eine Zweifaktorauthentifizierung.
- Überprüfen Sie Ihre hinterlegten Stammdaten auf Aktualität und ergänzen beziehungsweise bestätigen Sie diese.
- Befüllen Sie die in Ihrem Postkorb befindlichen OnlineFragebogen.
- Alternativ: Laden Sie die Fragebogen herunter, befüllen Sie diese offline und laden Sie die befüllten Fragebogen hoch.
- Beachten Sie mögliche Fehlermeldungen und korrigieren Sie Ihre Angaben.
- Beachten Sie die Meldefristen und beantragen Sie notfalls rechtzeitig eine Fristverlängerung über das Portal.
- Senden Sie den Fragebogen ab.
- Per EMail werden Sie auf mögliche Rückfragen der Bundesnetzagentur im Portal hingewiesen.
- Loggen Sie sich dafür erneut ein, korrigieren Sie Ihre Angaben oder erläutern Sie diese in den dafür vorgesehenen Kommentarfeldern.
- Senden Sie den Fragebogen erneut ab.
- Sobald die Bundesnetzagentur die Fragebogen abschließend bearbeitet hat, erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
Fachlich freigegeben am
18.06.2026Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 901 Grundsatzfragen Digitales, Geoblocking-VO, P2B-VO
Postanschrift
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
(Bitte nutzen Sie das Beschwerdeformular, um Verletzungen der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung zu melden.)
Postanschrift
Postfach:8001
53105 Bonn, Stadt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 112 Marktbeobachtung Telekommunikation
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift
Postfach:8001
53001 Bonn, Stadt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Referat 115 Marktdefinition und Marktanalyse
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Referat 902 Datenökonomie, digitale Geschäftsmodelle, NI-ICS
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
















































