Fischerprüfung ablegen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
29.06.2026Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen
Wenn Sie in einem bestimmten Gewässer angeln möchten, brauchen Sie zusätzlich zum Fischereischein eine Fischereierlaubnis, auch Angelkarte genannt. Diese erhalten Sie bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gewässers oder bei der Person, die das Fischereiausübungsrecht gepachtet hat.
Informationen zu den angebotenen Lehrgängen finden Sie in der Online-Anwendung „Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt“. Dort können Sie sich auch auf die Fischerprüfung vorbereiten. Mit der Prüfungssimulation können Sie prüfen, wie gut Sie vorbereitet sind. Außerdem finden Sie dort Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen.
- Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt
- Landesfischereiverband Sachsen Anhalt e.V
- Landesverwaltungsamt - Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei
- Landesverwaltungsamt - Der Weg zur Fischereiausübung in Sachsen-Anhalt
- Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.
Fristen
Der Prüfungstermin wird spätestens 2 Monate vorher bekannt gegeben, bis vier Wochen vor der Prüfung müssen Sie sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt haben.
Gebühren (Kosten)
Die Teilnahmegebühren für den Vorbereitungslehrgang werden eigenverantwortlich von den Anbietern erhoben und können zum Beispiel in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl unterschiedlich sein.
Gebühr
60 EUR (FIX)
Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr
Gebühr
30 EUR (FIX)
Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Gebühr
55 EUR (FIX)
Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr
Gebühr
25 EUR (FIX)
Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Gebühr
5 EUR (FIX)
Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde
Allgemeine Informationen
Wenn Sie fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung. Diese können Sie bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ablegen. Die Prüfung wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens einmal jährlich durchgeführt. In der Regel finden 2 Prüfungen im Jahr statt. Die Plätze sind begrenzt.
Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen Sie mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantworten müssen.
Für Kinder ab 8 Jahren und Bürgerinnen und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches ablegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen.
Voraussetzungen
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine Teilnahme an einem amtlich bestätigten Vorbereitungslehrgang nachweisen. Der Beginn des Lehrgangs darf dabei nicht länger als 18 Monate vor dem Prüfungstermin liegen und muss mindestens 30 Stunden umfassen. Er wird von Angelvereinen und Bildungsträgern angeboten.
- Alternativ können Sie den theoretischen Teil der Lehrgänge als Onlinekurs absolvieren. Das heißt, die 22 Stunden umfassende Theorie kann von zugelassenen Anbietern entweder in Selbstlernkursen oder in Online-Präsenzkursen (als Videokonferenz) vermittelt werden. Der praktische Teil der Lehrgänge findet im Anschluss daran in Präsenzform statt, als 8-stündiger Praxistag. Onlinekurs und Praxistag können Sie auch bei verschiedenen Anbietern absolvieren.
- Sie müssen mindestens 11 Jahre alt sein.
Zuständige Stelle(n)
Untere Fischereibehörde
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt
















































