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Aus dem Stadtrat berichtet!

Stadt Querfurt

Zur zweiten Stadtratssitzung in diesem Jahr kamen am 22.05.2025 im Saal des Goldenen Sterns 22 der 29 Mitglieder des Gremiums zusammen. Damit konnte Stadtratsvorsitzender Lothar Riese die Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung feststellen und Bürgermeister Andreas Nette für seinen Bericht das Wort erteilen.

 

Bericht des Bürgermeisters:

Zunächst ging der Bürgermeister auf Termine und Veranstaltungen, die seit der letzten Sitzung im März stattgefunden haben, ein.

 

Hervorgehoben wurden u.a. das Prinzentreffen im Querfurter Rathaus, der letzte Schultag des Burgstadtgymnasiums Querfurt, die Übergabe des neuen Spielplatzes in Leimbach und des neuen Burgspielplatzes an der Friedhofspromenade sowie das Gedenken anlässlich 80 Jahre Bombenabwurf auf Querfurt.

 Das Prinzentreffen der sachsen-anhaltinischen Prinzenpaare, welches vom Querfurter Carnevals Verein organisiert wurde, war eine sehr gute Werbung für unsere Stadt.Das Prinzentreffen der sachsen-anhaltinischen Prinzenpaare, welches vom Querfurter Carnevals Verein organisiert wurde, war eine sehr gute Werbung für unsere Stadt.

 Die Übergabe des neuen Spielplatzes von Leimbach kam einem Dorffest gleich.Die Übergabe des neuen Spielplatzes von Leimbach kam einem Dorffest gleich.
 

Weiterhin ging der Bürgermeister auf die abgeschlossene Aufrebung mit den pilzresistenten Sorten (Piwis) Sauvignon Gris und Pinotin auf 1,5 ha des Querfurter Weinbergs in Kooperation mit dem Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland ein. Damit habe der Weinberg St. Bruno eine Sonderstellung, da Rebflächen mit Piwi-Sorten im Anbaugebiet bisher sehr wenig vertreten seien. Erwähnung fand auch der Großbrand am Döcklitzer Tor zum Ostermontag.

 

Durch das professionelle Zusammenspiel der Kameradinnen und Kameraden der Querfurter Feuerwehren sowie umliegender Wehren aus der VG Weida-Land konnte beim Brand am Döcklitzer Tor Schlimmeres verhindert werden.

 

Weiterhin wurden der Besuch des Ministerpräsidenten am Burgstadt-Gymnasium anlässlich des Europatages, die verschiedenen Osterfeuer, die feierliche Übergabe des neuen Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Oberschmon, das Frühlingsfest am ersten Mai, der 30. Tag der Heimatpflege des Altertums- und Verkehrsvereins und der Saisonstart im Stadtbad am 18.05.2025 erwähnt. Zu den sportlichen Höhepunkten zählten die Kreismeisterschaft der Volleyballer des TSV 90 Querfurt sowie der Innungspokal im Volleyball in der Mehrzweckhalle, zu welchem insgesamt 16 Mannschaften aus Sachsen- Anhalt nach Querfurt kamen.

 Für das neue TLF 3000 der Feuerwehr Oberschmon wurden mehr als 460.000 € investiert.Für das neue TLF 3000 der Feuerwehr Oberschmon wurden mehr als 460.000 € investiert.
 

Projekte der Stadt Querfurt:
Baumaßnahmen:
Der Bürgermeister berichtete, dass die Teichsanierungen in Ziegelroda und Landgrafroda abschlossen seien und mit den Arbeiten am Ententeich Mitte Juni begonnen werde. Hierbei handele es sich um eine Sicherungsmaßnahme des Damms zur Querne, deren Abschluss für Ende August vorgesehen sei. Alle drei Maßnahmen umfassten ein finanzielles Gesamtvolumen von 550.000 €, die zu 90 % durch das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt gefördert würden. Die Umsetzung der Projekte erfolgte dankenswerterweise mit Unterstützung des Geo-Naturparks Saale-Unstrut-Triasland.
 

Ebenfalls wurde auf die bevorstehenden Baumaßnahmen eingegangen. Die Errichtung der Zisternen in den Ortsteilen Ziegelroda und Zingst sei für das dritte Quartal vorgesehen. Die Submission für die Gehweganlagen in Vitzenburg fand am 15.05. statt. Der Baubeginn sei für den 30.06. mit Fertigstellung Ende des 3. Quartals geplant. Bereits begonnen wurde mit den Arbeiten an der Stützmauer der Straße des Friedens in Lodersleben. Hier sei mit dem Abschluss der Arbeiten im November dieses Jahres zu rechnen. Am 17.06. werde eine Anwohnerversammlung in der Feuerwehr Gatterstädt stattfinden, auf welcher alle Anlieger des Bereichs Feldstraße, Siedlerstraße und Dreiackerweg über die Maßnahmen zur abwasserseitigen Erschließung und zur Sanierung der Verkehrsanlagen informiert würden. Der Beginn der Arbeiten sei noch in diesem Jahr vorgesehen und deren voraussichtlicher Abschluss in der ersten Jahreshälfte 2027. In 2026 werde außerdem mit der Sanierung der Loderslebener Straße in Gatterstädt begonnen. Dies sei eine Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landkreis Saalekreis. Die dazugehörige Bauherrenvereinbarung werde derzeit erarbeitet.
 

Am 20.05. fand die Submission für den oberen Teil des Freimarktes und die Grüne Straße statt. Ende August würden dort, beginnend mit der Grünen Straße, die Sanierungen fortgesetzt, die Ende des 3. Quartals 2026 abgeschlossen sein sollen.


Klärwerk Querfurt:
Die Fertigstellung des wasserwirtschaftlichen Fachbeitrages und Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde sei erfolgt. Der Antrag für die Umweltverträglichkeitsprüfung werde im August beim Umweltamt des Landkreises eingereicht. Danach seien zunächst sechs Wochen zur Prüfung vorgesehen. 
 

Weiterhin sei der Posteingang des Antrags für die Planungsleistung auf Förderung aus der Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes bestätigt worden. Insgesamt habe man ca. 450.000 € Fördermittel beantragt.


Projekte Dritter und weitere Informationen:
Einkaufszentrum Vor dem Nebraer Tor (ehm. REAL):
Der positive Bescheid auf die Bauvoranfrage sei durch den Landkreis erteilt worden. Noch in diesem Jahr müsse der Vorhabenträger eine genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegen. Über diesen habe das Bauordnungsamt zu entscheiden. Liegt die Genehmigung vor, müsse der Vorhabenträger binnen sechs Monaten mit den Bauarbeiten beginnen.


Burgring 2:
Der Bürgermeister informierte, dass das Objekt erneut zwangsversteigert werden soll. Der Termin war der 26. Juni in Berlin. Das Einstiegsgebot betrug 49.000,00 €. Letztlich wurde der Gebäudekomplex für 84.000,00 € versteigert. Über die zukünftige Nutzung des neuen Eigentümers ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts bekannt.


ehm. Gefängnis Kreisgericht:
Die Zwangsversteigerung hierfür fand am 01.04.2025. Den Zuschlag erhielt das Angebot i.H.v. 12.800,00 €. Über die angedachte Nutzung sei momentan noch nichts bekannt. 


Videoüberwachung Burgspielplatz:
Hierzu wurde eine Nachfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten gestellt. Da das Objekt nachts verschlossen werden soll, werde eine Videoüberwachung in dieser Zeit als zulässig angesehen. Die Verwaltung wird nun die technische Umsetzung prüfen und den Aufwand hierfür ermitteln. Die abschließende Entscheidung soll im Stadtrat erfolgen.


Berufungen und Danksagungen:

Mit Schreiben des Amtsgerichts Merseburg vom 20.03.2025 wurde die Wahl der Schiedspersonen Monika Lehrmann und Tino Jammermann gemäß § 5 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA bestätigt. Als Vorsitzende fungiert zukünftig Monika Lehrmann, als Stellvertreter Tino Jammermann. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Der Bürgermeister wünschte beiden für ihr wichtiges Ehrenamt stets eine gute Hand und verabschiedete, mit dem Dank der Stadt Querfurt, Beate Zimmermann, die von 2009 bis März 2025 als Schiedsperson tätig war.

 Monika Lehrmann (2.v.l.) wurde als Vorsitzende der Querfurter Schiedsstelle vom Stadtrat bestätigt. Ihr neuer Stellvertreter ist Tino Jammermann (2.v.r.). Zu dem Beate Zimmermann (re.) durch den Bürgermeister und den Stadtratsvorsitzenden verabschiedet.Monika Lehrmann (2.v.l.) wurde als Vorsitzende der Querfurter Schiedsstelle vom Stadtrat bestätigt. Ihr neuer Stellvertreter ist Tino Jammermann (2.v.r.). Zu dem Beate Zimmermann (re.) durch den Bürgermeister und den Stadtratsvorsitzenden verabschiedet.

 

In den Ortsfeuerwehren Querfurt und Gatterstädt fanden die Wahlen des jeweiligen Wehrleiters und seines Stellvertreters statt. In Querfurt wird, wie bisher, Kamerad Markus Voigt der Feuerwehr vorstehen. Kevin Thiele ist zum neuen Stellvertreter gewählt worden. In Gatterstädt bleibt mit der Wahl von Uwe Mähne als Wehrleiter und Benno Trautmann als Stellvertreter alles unverändert. Der Bürgermeister nahm die Berufungen der Kameraden vor und wünschte ihnen für ihren Dienst allzeit Gut Wehr.
 Uwe Mähne (Mitte) wird als Wehrleiter gemeinsam mit seinem Stellvertreter Benno Trautmann (1.v.l.) der Feuerwehr Gatterstädt vorstehen. In Querfurt wurde Markus Voigt (2.v.r.) im Amt als Wehrleiter bestätigt. Sein neuer Stellvertreter ist Kevin Thiele.Uwe Mähne (Mitte) wird als Wehrleiter gemeinsam mit seinem Stellvertreter Benno Trautmann (1.v.l.) der Feuerwehr Gatterstädt vorstehen. In Querfurt wurde Markus Voigt (2.v.r.) im Amt als Wehrleiter bestätigt. Sein neuer Stellvertreter ist Kevin Thiele.
 

Beratung und Beschlussfassung der Beschlussvorlagen:
Beschluss des Entwurfs zum Flächennutzungsplan der Stadt Querfurt:
Für die Stadt Querfurt existiert bisher kein gültiger Flächennutzungsplan (FNP). Dieser ist Teil der vorbereitenden Bauleitplanung und dient als zentrales Planungsinstrument für die zukünftige Bodennutzung im Gebiet der Stadt Querfurt. Damit ist der Flächennutzungsplan das wichtigste Steuerungsinstrument für kommende Bauleitplanungen und somit auch für die Stadtentwicklung als solches. Wichtig ist, dass der Flächennutzungsplan nicht in bestehende Rechte eingreift, und dass dieser die Genehmigung von Bauleitplanungen entbehrlich macht.
 

Mit Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplans vom 06.12.2021 hat der Stadtrat der Stadt Querfurt daher die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schmon aus dem Jahr 1999 wird mit Beschluss über die Neuaufstellung des FNP Querfurt in diesem Zusammenhang neu aufgestellt.
 

Der Beschluss über den Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 06.06.2024. Die zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes geäußerten Hinweise der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind von der Stadt Querfurt bewertet worden. Auch die Ortschaftsräte wurden nochmals angehört. Der daraus resultierende Entwurf des Flächennutzungsplans war Gegenstand der Beratung im Stadtrat.
 

Dieser votierte einstimmig bei fünf Enthaltungen der AfD-Fraktion für den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Querfurt.
 Teil A von insgesamt drei Teilplänen des Flächennutzungsplanes der Stadt QuerfurtTeil A von insgesamt drei Teilplänen des Flächennutzungsplanes der Stadt Querfurt
 

Der aktuelle Verfahrensstand kann unter www.querfurt.de/Wirtschaft/Flächenntzungsplan nachvollzogen werden.
 

Abwägungsbeschluss zur förmlichen Beteiligung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ der Stadt Querfurt
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ beraten und am 16.12.2021 beschlossen.
 

In der Zeit vom 20.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 fand die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengestellt. Das beauftragte Planungsbüro hat gemeinsam mit der Verwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wurden.
 

Nach dem Abwägungsbeschluss und dem Abschluss des Durchführungsvertrag wurde der Satzungsbeschluss durch den Stadtrat gefasst. Nach erfolgtem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan beim Landkreis Saalekreis zur Genehmigung einzureichen. Das Erfordernis der Genehmigung ergibt sich aus dem Fehlen eines wirksamen Flächennutzungsplans. Mit Erteilung der Genehmigung erfolgt die Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt, mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
 

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 16 Stimmen dafür und sechs Gegenstimmen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ der Stadt Querfurt in der Fassung vom 09.01.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen auf der Planzeichnung (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Mit dem Satzungsbeschluss wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.
 

Zwischenzeitlich hat auch der Stadtrat von Eisleben den Satzungsbeschluss gefasst und somit ebenfalls für das Projekt votiert.
Das Vorhaben Solarpark Gatterstädt/ Eisleben wird nun dem Bauordnungsbehörden zur Erteilung der Baugenehmigung vorgelegt. Das Projekt ist abhängig von der Errichtung des neuen Umspannwerkes bei Schraplau. Daher wird die Inbetriebnahme des neuen Solarparks nicht vor 2028 erfolgen. Die Stadt Querfurt kann dann mit jährlichen Erträgen von mehr als 300.000 € rechnen. Darüber hinaus verbleiben 90 % der Gewerbesteuer bei der Stadt Querfurt. Dies wurde zwischen Stadt und Vorhabenträger ausgehandelt.
 

Der Verlauf des Verfahrens kann unter www.querfurt.de/Wirtschaft/Bebauungspläne (in Aufstellung) nachvollzogen werden.


Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vor dem Nebraer Tor“ der Stadt Querfurt nach § 3 (2) BauGB sowie über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat mit Beschluss-Nr. RA/29/2023 am 12.10.2023 auf Antrag der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co.KG aus Herten die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vor dem Nebraer Tor“ beschlossen. Der hierzu erarbeitete Vorentwurf mit Grünordnungsplan und Begründung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 06.06.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 01.07.2024 bis zum 31.07.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.06.2024 beteiligt. Die in diesem Rahmen vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind gemäß des Abwägungsprotokolls (Stand 15.01.2025) geprüft und abgewogen worden.  Im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens war der dementsprechend geänderte Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
 Der Entwurfsplan des VBP „Vor dem Nebraer Tor“Der Entwurfsplan des VBP „Vor dem Nebraer Tor“
 

Einstimmig befürwortete der Stadtrat den Entwurf des VBP „Vor dem Nebraer Tor“ und stimmte den weiteren Verfahrensschritten zu.
Ist die öffentliche Beteiligung abgeschlossen, hat der Stadtrat in einem letzten Verfahrensschritt die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und schließlich den dazugehörigen Satzungsbeschluss zu fassen. Abschließend ist der VBP durch das Bauordnungsamt zu genehmigen und durch den Vorhabenträger die Baugenehmigung zu beantragen. Sollten alle Verfahrensschritte weiterhin reibungslos verlaufen, ist der Baubeginn bereits im Jahr 2026 realistisch.
 Der neue Aldimarkt wird sich an dieser Optik orientieren.Der neue Aldimarkt wird sich an dieser Optik orientieren.
 

Der aktuelle Verfahrensstand kann unter www.querfurt.de/Wirtschaft/Bebauungspläne (in Aufstellung) nachvollzogen werden.
 

Straßenumbenennung Umbenennung eines Straßenabschnitts der Merseburger Straße in die Straße „An der Eselswiese“ gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA
Gemäß § 45 Abs 3 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Stadtrat für die Benennung von Ortsteilen, Straßen und Plätzen zuständig. 
 

Die Zufahrtsstraße zum ehemaligen Wiesenhausblock, auch Wiesenhausstraße genannt, zählte bislang zur Merseburger Straße in Querfurt. Der Stadtrat unterstütze einstimmig die Initiative des Altertums- und Verkehrsvereins Querfurt und Umgebung e.V., dass zur eindeutigen Orientierung und zur Hervorhebung der historischen Bedeutung dieses Bereichs, dieser Straßenabschnitt einen eigenen Straßennamen erhält und zukünftig „An der Eselswiese“ heißen soll.
 Markiert die zukünftige Straße „An der Eselswiese“ Markiert die zukünftige Straße „An der Eselswiese“
 

Bestätigung des Jahresabschlusses der Stadt Querfurt und Erteilung der Entlastung gemäß §120 KVG LSA für das Haushaltsjahr 2023
Nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 120 KVG LSA) hat die Kommune für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des § 118 KVG LSA i. V. m. den §§ 41 bis 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO LSA) erstellt.
 

Das Rechnungsprüfungsamt des Saalekreises nahm die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 auf Antrag des Bürgermeisters der Stadt Querfurt vom 03.04.2024 vor. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 wurde mit Schreiben vom 11.02.2025 vorgelegt.
 

In der Gesamteinschätzung kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss 2023 ordnungsgemäß aufgestellt wurde und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 120 Abs. 1 S. 3 KVG LSA hat der Bürgermeister zum Prüfbericht eine Stellungnahme abzugeben und diese der Vertretung vor Beschlussfassung vorzulegen.
 

Der Stadtrat bestätigte einstimmig den Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme i. H. v. 75.342.823,87 €, das entstandene Jahresergebnis i. H. v. insgesamt -896.077,32 € als Fehlbetrag, den Saldo der Ein- und Auszahlungen i. H. v. insgesamt -2.341.592,59 € sowie die sich aus der Finanzrechnung ergebende Gesamtliquidität i. H. v. 1.190.346,67 € am 31.12.2023 zu und erteilte dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.
 

Das negative Jahresergebnis wird mit den vorhandenen Rücklagen verrechnet. Diese betrugen zum 31.12.2023 8.398.216,55 €. Hierbei handelt es sich allerdings um eine buchhalterische Größe, die sich durch die positiven Jahresergebnisse der Vergangenheit, insbesondere durch den Erhalt von Bedarfszuweisungen, ergeben hat. Die damit verbundene Liquidität wurde zur Tilgung von bestehenden Kassenkrediten und damit zur Entschuldung der Stadt genutzt.
 

Alle Informationen zu den zukünftigen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse finden Sie auf www.querfurt.de/Rathaus&Service. Dort werden auch die jeweiligen Sitzungsprotokolle hinterlegt, sobald diese genehmigt sind.

 

Andreas Nette
Bürgermeister
 

 

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