Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Kontaktdaten
| Anschrift: | Adresse Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg (Saale), Stadt |
| Homepage: | https://llg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/ |
Angebotene Dienstleistungen
- Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen
- Unternehmen, das Pflanzen und deren Erzeugnisse innerhalb der EU verbringt, zum Ausstellen von Pflanzenpässen ermächtigen lassen
- Die Ermächtigung für sonstige Attestierungen beantragen.
- Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragen
- Registrierung eines Unternehmens für die Erzeugung oder den Handel von Anbaumaterial beantragen
- Registrierung Unternehmen für Einfuhr Pflanzen, -erzeugnissen, sonst. Gegenständen mit Erfordernis Pflanzengesundheitszeugnis für Forstpflanzen/Holz
- Registrierung von Unternehmen für die Einfuhr von Pflanzen, -erzeugnissen und sonstigen Gegenständen mit Erfordernis Pflanzengesundheitszeugnis
- Registrierung für die Ausfuhr von Pflanzen, -erzeugnissen und sonstigen Gegenständen mit Erfordernis eines Pflanzengesundheitszeugnisses beantragen.
- Registrierung von Unternehmen für das Verbringen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen in der EU (Pflanzenpass)
- Ermächtigung zur Markierung (ISMP 15) von Verpackungsmaterial aus Holz beantragen
- Anzeige eines Unternehmen für den Handel mit ISPM-15 konformen Holz anzeigen
- ein Unternehmen für die Herstellung und/oder Reparatur von Packmitteln aus Holz registrieren lassen
- Erweiterung der öffentlichen Bestellung als landwirtschaftlicher Sachverständiger beantragen
- Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Ein Unternehmen für die Behandlung von Holz registrieren
- Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Registrierung für das Verbringen von Pflanzen und Waren in der EU (Pflanzenpass) beantragen
- Quarantänestationen/geschlossenen Anlagen für das Arbeiten mit spezifiziertem Material zu wissenschaftlichen Zwecken benennen
- Ausnahmegenehmigung beantragen, um Pflanzenschutzmittel auf nicht land-, forstwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen anwenden zu dürfen
- Genehmigung beantragen, um Pflanzenschutzmittel im Einzelfall außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets zu verwenden
- Genehmigung einer Quarantänestation/geschlossenen Anlage beantragen
- Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen bei der Einfuhr benennen
- Die Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen beantragen
- Registrierung für die Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen mit Pflanzengesundheitszeugnis beantragen
- Unternehmen, das Forstpflanzen und Holz innerhalb der EU verbringt, für die ein Pflanzenpass erforderlich ist, registrieren
- Eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen benennen
- Die Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen für die Forstpflanzen und Holz beantragen
- Ein Unternehmen registrieren, das ermächtigt ist, die Attestierung gemäß Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) auszust
Angebotene Formulare
- Antrag auf Benennung einer Quarantänestation oder geschlossenen Anlage inkl. Anlagen 2 und 3 (pdf)
- Antrag auf Genehmigung für Einfuhr, Verbringung, Haltung, Vermehrung und/oder Verwendung von spezifiziertem Material (pdf)
- Ermächtigung zum Verbringen innerhalb der Union von Schädlingen, Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben (pdf)
- Letter of Authority for introduction into the Union of pests, plants, plant products and other objects for scientific or educational purposes, trials, varietal selection or breeding (pdf)
- Notfallplan Geschlossene Anlage für unabsichtlich vorhandene Unionsquarantäneschädlinge oder Schädlinge, für die gemäß Artikel 30 Absatz 1 Verordnung (EU) 2016/2031 erlassene Maßnahmen gelten Alle betroffenen (pdf)
- Notfallplan zur Verhinderung der Ausbreitung sowie zur Beseitigung unbeabsichtigt vorhandener Schädlinge (pdf)
















































